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Extra-Leistungen (IGEL)

Die Regelversorgung und damit die von den Krankenkassen erstattungsfähigen Leistungen und der klinisch relevante, wissenschaftliche Fortschritt unterscheiden sich zum Teil um mehr als 5-20 Jahre. Dies gilt umso mehr für ein sich so rasch veränderndes Gebiet wie das der Neurologie.

NEUROLOGIE-BEWEGT versucht Ihnen wissenschaftlich gesicherte Diagnose- und Therapie-Innovationen anzubieten, die wir über individuelle Gesundheitsleistungen, sog. IGEL-Leistungen, versuchen zu kompensieren. IGEL-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen bzw. nur in Ausnahmefällen nach Antrag erstattet, da sie nicht in der Leistungspflicht der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) liegen.

Die Erstattungsmöglichkeiten für PKV (private Krankenversicherung) müssen über die jeweiligen PKVs ermittelt werden. Die Kostenberechnung für die IGEL-Leistungen erfolgt nach Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages auf gesetzlicher Grundlage (GOÄ) und wird dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.

Nachfolgend finden Sie eine alphabetische Liste der in unserer Praxis angebotenen IGEL- bzw. Selbstzahler-Leistungen (Schlaganfall z.T. IGEL als auch GKV/PKV):

Extra- Leistungen (IGEL)

Diagnostik & Therapie